Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11265
BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96 (https://dejure.org/1997,11265)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1997 - NotZ 21/96 (https://dejure.org/1997,11265)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 (https://dejure.org/1997,11265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,11265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Bestellung zum Notar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96
    Freiheit der Berufswahl besteht vielmehr nur nach Maßgabe der vom Staat zur Verfügung gestellten Ämter (BVerfGE 73, 280, 292, 294; Senatsbeschluß vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 = NJW 1996, 123, 124).

    Dementsprechend hat der Senat den Antrag eines Rechtsanwalts, die Landesjustizverwaltung zu verpflichten, weitere Notarstellen zu errichten und auszuschreiben, weil hierfür ein Bedürfnis bestehe, schon als unzulässig verworfen (Beschluß vom 18. September 1995 a.a.O.; Beschlüsse vom 24. Juni 1996 - NotZ 36 und 45/95, die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des Ersten Senats) durch Beschluß vom 24. September 1996 - 1 BvR 1712/96 - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96
    Freiheit der Berufswahl besteht vielmehr nur nach Maßgabe der vom Staat zur Verfügung gestellten Ämter (BVerfGE 73, 280, 292, 294; Senatsbeschluß vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 = NJW 1996, 123, 124).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96
    Aus diesen Gründen hat der Senat bereits die Allgemeine Verfügung für Angelegenheiten der Notare einer anderen Landesjustizverwaltung gebilligt, die nur die Berücksichtigung der Teilnahme an "notarspezifischen Fortbildungskursen" vorsieht (Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds. Rpfl. 1994, 333, 334 f; Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93

    Bewertung der fachlichen Eignung für ein Notariat - Feststellung der

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96
    Aus diesen Gründen hat der Senat bereits die Allgemeine Verfügung für Angelegenheiten der Notare einer anderen Landesjustizverwaltung gebilligt, die nur die Berücksichtigung der Teilnahme an "notarspezifischen Fortbildungskursen" vorsieht (Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds. Rpfl. 1994, 333, 334 f; Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

    bb) Davon abgesehen handelt es sich bei den vom Antragsteller jetzt geltend gemachten Umständen ersichtlich nicht um solche, die ihn im Sinne des gesetzlichen Auswahlmaßstabs, der Richtlinie der Antragsgegnerin und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. März 1997 im Verfahren des Antragstellers in der Sache NotZ 21/96 unter II. 1. b) und.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Indessen fehlt es seitens des Antragstellers an der Darlegung besonderer Leistungen, die in einer Sonderbeziehung zum Notarberuf stehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 -, 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4) und für das Amt des Notars in besonderer Weise qualifizieren.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der

    Nachdem der Antragsgegner sich in Nr. 11 3 f Satz 1 des Runderlasses rechtsfehlerfrei dafür entschieden hat, nur Umstände zu berücksichtigen, die für das Amt des Notars in ganz besonderer Weise qualifizieren, konnte er die Qualifikation des Antragstellers als Fachanwalt für Steuerrecht bereits deshalb unberücksichtigt lassen, weil sie fachlich in keiner Sonderbeziehung zum Notarberuf steht (Sen.Beschl. v. 10. März 1997 - NotZ 21/96, sowie vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96, DNotZ 1997, 902).
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00

    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

    Diese Pflicht besteht jedoch im Interesse der Allgemeinheit, dagegen nicht im Interesse eines einzelnen Notarbewerbers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124 und vom 10. März 1997 - NotZ 21/96).
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 27/00

    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

    Diese Pflicht besteht jedoch im Interesse der Allgemeinheit, dagegen nicht im Interesse eines einzelnen Notarbewerbers (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124 und vom 10. März 1997 - NotZ 21/96).
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98

    Eignung eines Bewerbers im Verhältnis zu anderen Mitbewerbern

    bb) Davon abgesehen handelt es sich bei den vom Antragsteller jetzt geltend gemachten Umständen ersichtlich nicht um solche, die ihn im Sinne des gesetzlichen Auswahlmaßstabs, der Richtlinie ... und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. März 1997 im Verfahren des Antragstellers in der Sache NotZ 21/96 unter II 1 b und Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - aaO unter II 2 e aa) in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren.".
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Kurs nicht den Anforderungen an "Fortbildungskurse in notarspezifischen Rechtsgebieten" im Sinne des Abschnitts III Nr. 9, Buchst. c der Allgemeinen Verfügung des Landes Berlin über Angelegenheiten der Notare i.d.F. v. 1. Juli 1991 (ABl. S. 1515) genügt (Beschl. v. 10. März 1997, NotZ 21/96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht